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Die Zollanmeldung ist die Grundlage jeder grenzüberschreitenden Warensendung. Sie ist die rechtsverbindliche Erklärung gegenüber dem Zoll, welche Waren eingeführt oder ausgeführt werden und wie die Behörde sie behandeln soll.

Was enthält eine Zollanmeldung?

Pflichtangaben:

  • Warenbezeichnung und Zolltarifnummer (HS-Code, Kombinierte Nomenklatur)
  • Menge in kg, Stück oder anderer Einheit
  • Zollwert auf Basis der Handelsrechnung
  • Ursprungsland der Ware
  • Empfänger und Absender mit EORI-Nummern
  • Angabe des Zollverfahrens (Import, Export, Transit)

In der EU wird die Anmeldung elektronisch über das ATLAS-System übermittelt. Bei Transitverfahren ist zusätzlich das T1-Dokument erforderlich.

Zollanmeldung bei FASTR

Bei internationalen Kurier- und Direktfahrten übernimmt die FASTR GmbH auf Wunsch die Zollabwicklung. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Zollagenten gewährleistet schnelle Bearbeitung an den Grenzen. Die Disposition koordiniert alle notwendigen Dokumente, bevor das Fahrzeug die Grenze erreicht.

Häufige Fragen

Wer gibt die Zollanmeldung ab?
Meist der Importeur, oft vertreten durch einen Zollagenten oder Spediteur. Der Frachtführer kann die Anmeldung im Auftrag machen, wenn eine Vollmacht vorliegt.

Wie hoch sind die Zollgebühren?
Die Höhe hängt von Warentarifnummer, Zollwert und Ursprungsland ab. Bei Handelsabkommen können Präferenzzölle gelten, die teilweise bis auf null reduziert sind.

Sendungsdokumentation der FASTR GmbH

Jede Sendung wird mit vollständiger Papierspur abgewickelt. Der CMR-Frachtbrief ist bei grenzüberschreitenden Transporten Standard, für innerdeutsche Fahrten gilt das HGB-Frachtrecht. Digitaler Proof of Delivery dokumentiert die Ablieferung revisionssicher.

Für internationale Sendungen arbeitet FASTR mit qualifizierten Zollagenten zusammen. Alle Dokumente werden elektronisch archiviert.