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Das T1-Dokument ist eine zentrale Grundlage des EU-Zollrechts. Es erlaubt den Transit von Ware aus oder nach Drittländern durch das Zollgebiet der EU, ohne dass Einfuhrabgaben beim Durchgang anfallen.

Was ist ein T1-Dokument?

T1 steht für das Unionsversandverfahren für Nichtunionsware. Das Dokument wird bei der Abgangsstelle des Zolls elektronisch über das ATLAS-System eröffnet und bei der Bestimmungsstelle wieder beendet.

Typische Anwendungsfälle:

  • Ware aus der Schweiz oder UK, die durch Deutschland nach Polen transportiert wird
  • Import-Sendungen, die vom Hafen Hamburg direkt zu einem inländischen Zolllager fahren
  • Export-Sendungen mit noch nicht gezahlter Mehrwertsteuer

Während des Transits haftet der Verbringer für die Ware. Bei Verlust oder Unterschlagung werden die Einfuhrabgaben fällig. Zur Absicherung wird eine Sicherheitsleistung (bar oder Bürgschaft) verlangt.

T1-Dokument bei FASTR

Die FASTR GmbH übernimmt die T1-Erstellung bei internationalen Kurier- und Direktfahrten, sofern der Kunde dies beauftragt. Zusammenarbeit mit qualifizierten Zollagenten garantiert reibungsfreie Abläufe an den Grenzen.

Häufige Fragen

Unterschied T1 und T2?
T1 gilt für Nichtunionsware (zollhängend), T2 für Unionsware in speziellen Gebieten wie den Kanarischen Inseln.

Wer darf ein T1 ausstellen?
Jeder EU-Wirtschaftsbeteiligte mit gültiger EORI-Nummer. In der Praxis übernimmt das meist der Verbringer oder ein Zollagent.

Sendungsdokumentation der FASTR GmbH

Jede Sendung wird mit vollständiger Papierspur abgewickelt. Der CMR-Frachtbrief ist bei grenzüberschreitenden Transporten Standard, für innerdeutsche Fahrten gilt das HGB-Frachtrecht. Digitaler Proof of Delivery dokumentiert die Ablieferung revisionssicher.

Für internationale Sendungen arbeitet FASTR mit qualifizierten Zollagenten zusammen. Alle Dokumente werden elektronisch archiviert.