Das ADR ist das wichtigste Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Europa. Es wurde 1957 in Genf vereinbart und wird alle zwei Jahre aktualisiert. Die aktuelle Fassung ist die Version 2025.
Was regelt das ADR?
Das ADR umfasst fünf Teile:
- Klassifizierung: Einstufung eines Stoffes in eine der 9 Gefahrgutklassen
- Verpackung: Anforderungen an Behälter und die Verpackungsgruppe
- Kennzeichnung: Gefahrzettel, UN-Nummer, Warntafeln
- Dokumentation: Beförderungspapier, Unfallmerkblätter, Sicherheitsdatenblatt
- Beförderung: Fahrzeugausstattung, Fahrerschulung, Ladungssicherung
Das ADR gilt in über 50 Staaten. Für den innerdeutschen Gefahrguttransport gilt die Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB), die das ADR weitgehend übernimmt.
ADR-Transport bei FASTR
Die FASTR GmbH hat ADR-qualifizierte Fahrer und ADR-Fahrzeuge für alle gängigen Gefahrgutklassen. Für kleinere Mengen gilt die Ausnahmeregelung Limited Quantity, die den Dokumentations- und Kennzeichnungsaufwand vereinfacht.
Häufige Fragen
Welche Gefahrgutklassen gibt es?
Neun Klassen: explosive Stoffe, Gase, entzündbare Flüssigkeiten, entzündbare feste Stoffe, oxidierende Stoffe, giftige Stoffe, radioaktive Stoffe, ätzende Stoffe, verschiedene gefährliche Stoffe.
Brauche ich für Kleinstmengen ADR-Regeln?
Für sehr kleine Mengen greifen vereinfachte Regelungen wie Limited Quantity oder Excepted Quantity. Für welche Mengen diese gelten, steht in der jeweiligen ADR-Eintragung.
Zollservice bei FASTR
Alle grenzüberschreitenden Transporte werden mit vollständiger Zolldokumentation abgewickelt. Je nach Warenart und Ursprungsland übernehmen wir Ausfuhrbegleitdokument, T1-Transitverfahren und Importzollabfertigung im Zielland.
Für eilige Sendungen nutzt die FASTR GmbH das ATLAS-System zur elektronischen Anmeldung, was die Wartezeit an der Grenze reduziert.

