Standgeld ist eine gerechte Entschädigung für ungeplante Wartezeiten. Ein Frachtführer plant mit definierten Zeitfenstern für Be- und Entladung. Geht der Kunde über diese Zeit hinaus, entsteht ein Schaden durch Stillstand und nicht abwickelbare Anschlussfahrten.
Wann fällt Standgeld an?
Typische Auslöser:
- Verzögerung beim Verlader (Ware nicht bereit)
- Verzögerung beim Empfänger (Entladung nicht möglich)
- Wartezeit an der Zollgrenze, besonders außerhalb der EU
- Stau an Rampen oder in Häfen
- Unzureichende Dokumentation, die nachgearbeitet werden muss
Meistens sind die ersten 1 bis 2 Stunden als Freizeit eingeplant. Danach wird Standgeld je angefangene Stunde oder je Tag berechnet. In Hafen- und Containerlogistik spricht man von Demurrage (Übernutzungsgebühr) und Detention (Rückgabeverzögerung).
Standgeld bei FASTR
Bei Direktfahrten der FASTR GmbH sind typischerweise 30 bis 60 Minuten Be- und Entladezeit pauschal im Preis enthalten. Wartezeit darüber hinaus wird transparent als Standgeld verrechnet, üblich zwischen 30 und 80 Euro je angefangener Stunde, abhängig vom Fahrzeugtyp.
Häufige Fragen
Wie kann ich Standgeld vermeiden?
Durch frühzeitige Bereitstellung der Ware, klare Zeitfenster-Absprache und vollständige Dokumentation vor Ankunft des Fahrzeugs.
Gilt Standgeld auch bei Zollverzögerungen?
Ja, wenn der Zoll die Abfertigung verzögert und das Fahrzeug blockiert wird. Der Vertrag regelt meistens, wer dieses Risiko trägt.
Transparente Preisbildung bei FASTR
Die FASTR GmbH arbeitet mit Festpreisen, keine versteckten Zuschläge. Der Speditionskosten-Rechner kalkuliert in 30 Sekunden den Gesamtpreis inklusive Maut, Kraftstoffzuschlag und Zeitfenster-Zuschläge bei Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsfahrten.
Rahmenverträge mit variablem Kraftstoffzuschlag sind für Industriekunden mit regelmäßigem Bedarf verfügbar. Preisanfragen beantwortet die Dispo innerhalb von 10 bis 15 Minuten.

