Umgangssprachlich wird als Überhang die Ladung bezeichnet, die über die Länge eines Fahrzeugs hinausragt. Die gesetzlichen Vorschriften für die Beförderung von überstehenden Ladungen werden in §22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Laut der StVO dürfen Ladungen vorne bis zu 50 cm und hinten bis zu 1,50 m über das Fahrzeug hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer Höhe von bis zu 2,5 m darf die Ladung nur hinten herausragen. Bei einer Höhe über 2,5 m dürfen die Ladungen auch nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Bei Fahrten bis zu 100km dürfen die Güter bis zu 3m hinten herausragen. Wenn die Ladung mehr als 1m über die Rückstrahler hinausragt, müssen sie speziell gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnungen müssen bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durch rote Leuchten und Rückstrahler sichtbar gemacht werden.
Beladung und Ladungssicherung
Die FASTR-Flotte ist für verschiedene Ladungsträger ausgestattet: EPAL-Paletten, Gitterboxen, Sonderformate und ISO-Container. Hebebühne, Rampenkompatibilität und Innenlader sind je nach Fahrzeug verfügbar.
Die Ladungssicherung erfolgt gemäß VDI 2700 und DIN EN 12195. Unsere Fahrer sind in Ladungssicherung geschult und verwenden Zurrgurte, Antirutschmatten und Sicherungsketten nach Norm.

