FASTR GmbH | Kurfürstendamm 217 | 10719 Berlin
Logistiklager mit Paketen, Arbeitern und großem Fragezeichen

Verpackungsgruppe

Die Verpackungsgruppe ist eine Klassifizierung für die Gefahren, die von einem bestimmten Material ausgehen können, wenn es während des Transports beschädigt wird. Die Verpackungsgruppe wird verwendet, um die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für den Transport von Gefahrgütern zu bestimmen. Es gibt drei Verpackungsgruppen: I, II und III. Verpackungsgruppe I: Enthält Gefahrgüter mit höchstem Gefahrenpotential, wie beispielsweise explosive und ätzende Stoffe. Verpackungsgruppe II: Enthält Gefahrgüter mit mittlerem Gefahrenpotential, wie beispielsweise brennbare Flüssigkeiten und gasförmige Stoffe. Verpackungsgruppe III: Enthält Gefahrgüter mit geringem Gefahrenpotential, wie beispielsweise giftige Stoffe und radioaktive Stoffe. Je höher die Verpackungsgruppe, desto strengere Anforderungen gelten für die Verpackung, Kennzeichnung und Transportdokumentation der Gefahrgüter.

Rechtssicherheit bei FASTR-Transporten

Alle Transporte der FASTR GmbH erfüllen die relevanten gesetzlichen Rahmen: HGB für innerdeutsche Beförderungen, CMR-Konvention für grenzüberschreitende Straßentransporte, sowie ADR für Gefahrgut und GDP für Arzneimittel. Ausgebildete Dispo-Mitarbeiter prüfen jede Sendung vorab auf Konformität.

Die Haftungsobergrenze richtet sich nach der jeweiligen Rechtsnorm. Für Warenwerte über der gesetzlichen CMR-Grenze empfehlen wir eine ergänzende Transportversicherung, die pro Sendung flexibel abgeschlossen werden kann.

Unsere Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001:2015 sowie GDP (Good Distribution Practice) durch DEKRA.