Der Spediteur ist rechtlich die Person oder das Unternehmen, das einen Speditionsvertrag abschließt. Anders als der Frachtführer, der die Ware selbst transportiert, organisiert der Spediteur die Beförderung und tritt als Auftragnehmer gegenüber dem Versender auf. Grundlage im deutschen Recht ist der §§ 453 bis 466 HGB.
Aufgaben und Pflichten eines Spediteurs
Der Spediteur schuldet dem Auftraggeber die Besorgung der Beförderung — er muss sie nicht selbst ausführen. Zu seinen typischen Aufgaben zählen:
- Auswahl geeigneter Frachtführer
- Frachtverhandlungen und Preisoptimierung
- Erstellung oder Beschaffung der Frachtdokumente
- Koordination von Verladung, Zoll und Zwischenlagerung
- Kommunikation zwischen Absender, Frachtführer und Empfänger
- Schadenmanagement bei Transportschäden
Er haftet gegenüber dem Auftraggeber für die sorgfältige Organisation, nicht unbedingt für Transportschäden selbst. Die genauen Haftungsgrenzen sind in den ADSP (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) festgelegt und liegen oft deutlich unter den gesetzlichen Frachtführerhaftungen.
Selbsteintritt und Fixkostenspedition
Ein Spediteur kann sich nach § 458 HGB selbst als Frachtführer einsetzen, wenn dies zweckmäßig ist. Dann haftet er wie ein Frachtführer und übernimmt den Transport selbst. Dies nennt man Selbsteintritt.
Bei der Fixkostenspedition nach § 459 HGB erhält der Spediteur einen Festpreis und übernimmt damit auch das Frachtrisiko. Dies ist die Form, in der die meisten digitalen Speditionen heute arbeiten — der Kunde zahlt einen festen Preis, der Spediteur trägt die Margen- und Verfügbarkeitsrisiken intern.
Unterschiede zum Frachtführer
Der Frachtführer ist nach § 407 HGB derjenige, der Waren tatsächlich befördert. Er haftet nach CMR oder HGB bis zu 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm. Der Spediteur kann Frachtführer sein (Selbsteintritt), muss es aber nicht — oft tritt er nur als Vermittler auf und haftet deutlich enger.
In der Praxis verschwimmen die Grenzen: Die meisten modernen Logistikdienstleister kombinieren beide Rollen je nach Auftrag.
FASTR als Spediteur und Frachtführer
Die FASTR GmbH tritt bei Fixpreis-Aufträgen als Spediteur mit Fixkostenvereinbarung auf und haftet für die gesamte Abwicklung. Bei Direktfahrten mit eigenem Fahrzeug treten wir als Frachtführer auf und haften nach CMR bei grenzüberschreitenden Sendungen beziehungsweise HGB bei innerdeutschen Fahrten. Welche Haftungsgrundlage greift, wird pro Sendung dokumentiert.
Häufige Fragen
Brauche ich eine eigene Versicherung, wenn ich mit einem Spediteur arbeite?
Für Sendungen mit hohem Warenwert ja. Die Spediteur-Haftung nach ADSP reicht oft nicht aus — eine Warentransportversicherung empfiehlt sich.
Wer wählt den Frachtführer aus?
Der Spediteur — es sei denn, im Vertrag wurde ein spezifischer Frachtführer vereinbart (Weisungsrecht des Absenders).
Sind Spediteure in der EU lizenzpflichtig?
Ja, sie benötigen eine EU-Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr nach Verordnung (EG) 1072/2009.
Siehe auch: Disposition, Disponent, Digitale Spedition.

