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Logistiklager mit Paketen, Arbeitern und großem Fragezeichen

Frachtfrei versichert

Frachtfrei versichert (engl. CIP – Carriage and Insurance Paid To) ist eine Regel der Incoterms, die besagt, dass der Verkäufer die Kosten für den Transport und die Versicherung der Ware bis zum Bestimmungsort übernimmt. Das bedeutet, dass der Verkäufer die Verantwortung für die Organisation und Finanzierung des Transports und der Versicherung trägt, bis die Ware dem Käufer übergeben wird. Die Gefahr geht jedoch erst auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer übergeben wird und dieser die Ware überprüft und annimmt. Es bedeutet, dass der Verkäufer bis zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe die Haftung für die Ware übernimmt. Diese Regel ist besonders geeignet für den Versand von Waren, bei denen der Käufer nicht in der Lage ist, die Gefahr des Transports abzudecken oder wenn der Verkäufer die Kosten für den Transport und die Versicherung übernehmen möchte, um den Verkauf der Ware zu erleichtern.

Verwandte Begriffe

Zollservice bei FASTR

Alle grenzüberschreitenden Transporte werden mit vollständiger Zolldokumentation abgewickelt. Je nach Warenart und Ursprungsland übernehmen wir Ausfuhrbegleitdokument, T1-Transitverfahren und Importzollabfertigung im Zielland.

Für eilige Sendungen nutzt die FASTR GmbH das ATLAS-System zur elektronischen Anmeldung, was die Wartezeit an der Grenze reduziert.